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1305. Juli 12. (Breslau).

fer. secunda a. diem b. Marg.

Konrad und Tilo von Hundsfeld führen in ihrem Rechtshandel folgende Zeugen vor: 1) Decco, einen Kolonen des Tilo von Hundsfeld, welcher aussagt, dass einst Goblo den Bauern von Hundsfeld eröffnet habe, anstatt an das Kloster, hätten sie von jetzt an an ihn den Zins zu zahlen; es sei dies wohl XIX Jahre her. 2) Ropert, Pfarrer von Dobra (Döberle vgl. Markgrafs Anm. 220 zu Cod. dipl. Siles. XIV, 64; die Vermuthung a. a. O., dass vielleicht auch an Schollendorf gedacht werden könnte, ist demnach nicht mehr angängig), welcher glaubt, dass Goblo auch das Patronatsrecht erworben habe. Jener Verkauf habe wiederholte Verhandlungen gehabt, zuerst im Hause des Goblo, dann im Kloster, von den Brüdern sei immer ein Theil dabei gewesen, der Propst Mag. Jakob immer und auch er Zeuge (accidit mihi nt in domo Goblonis jacerem in expensis tunc temporis). Der Verkauf sei in dem Jahre erfolgt, in welchem in der Nacht des Ap. Petrus Breslau abbrannte (que exustio immediate facta est ante modernam exustionem, et erat generalis exustio); Abt sei damals, wie er glaube, ein Böhme, Hermann von Straho (Strahow) gewesen (von welchem sonst, Nichts bekannt ist), und der Kauf sei ohne besonderen Vorbehalt erfolgt.

In dem mehrfach angef. Rotulus Vincenzst. 135 b No. 21.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 16, 1892; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1301 - 1315. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.